Deprecated notice: mysql_connect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in system/modules/core/library/Contao/Database/Mysql.php on line 58
#0 [internal function]: __error(8192, 'mysql_connect()...', '/homepages/43/d...', 58, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/Database/Mysql.php(58): mysql_connect('db547357284.db....', 'dbo547357284', 'IAnj7d6uSE')
#2 system/modules/core/library/Contao/Database.php(77): Contao\Database\Mysql->connect()
#3 system/modules/core/library/Contao/Database.php(160): Contao\Database->__construct(Array)
#4 [internal function]: Contao\Database::getInstance()
#5 system/modules/core/library/Contao/System.php(110): call_user_func(Array)
#6 system/modules/core/library/Contao/User.php(89): Contao\System->import('Database')
#7 system/modules/core/classes/FrontendUser.php(79): Contao\User->__construct()
#8 system/modules/core/library/Contao/User.php(151): Contao\FrontendUser->__construct()
#9 [internal function]: Contao\User::getInstance()
#10 system/modules/core/library/Contao/System.php(110): call_user_func(Array)
#11 index.php(43): Contao\System->import('FrontendUser', 'User')
#12 index.php(434): Index->__construct()
#13 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/System.php on line 484
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 484, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/System.php(484): setcookie('BE_USER_AUTH', '287d7985d77398e...', 1739892097, '/', '', false, true)
#2 system/modules/core/classes/Frontend.php(534): Contao\System::setCookie('BE_USER_AUTH', '287d7985d77398e...', 1739892097, NULL, NULL, false, true)
#3 index.php(47): Contao\Frontend->getLoginStatus('BE_USER_AUTH')
#4 index.php(434): Index->__construct()
#5 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/System.php on line 484
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 484, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/System.php(484): setcookie('FE_USER_AUTH', '8b81947fb1d5d27...', 1739892097, '/', '', false, true)
#2 system/modules/core/classes/Frontend.php(534): Contao\System::setCookie('FE_USER_AUTH', '8b81947fb1d5d27...', 1739892097, NULL, NULL, false, true)
#3 index.php(48): Contao\Frontend->getLoginStatus('FE_USER_AUTH')
#4 index.php(434): Index->__construct()
#5 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/Template.php on line 298
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 298, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/Template.php(298): header('Vary: User-Agen...', false)
#2 system/modules/core/classes/FrontendTemplate.php(210): Contao\Template->output()
#3 system/modules/core/pages/PageRegular.php(183): Contao\FrontendTemplate->output(true)
#4 index.php(251): Contao\PageRegular->generate(Object(Contao\PageModel), true)
#5 index.php(435): Index->run()
#6 {main}

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/Template.php on line 299
#0 [internal function]: __error(2, 'Cannot modify h...', '/homepages/43/d...', 299, Array)
#1 system/modules/core/library/Contao/Template.php(299): header('Content-Type: t...')
#2 system/modules/core/classes/FrontendTemplate.php(210): Contao\Template->output()
#3 system/modules/core/pages/PageRegular.php(183): Contao\FrontendTemplate->output(true)
#4 index.php(251): Contao\PageRegular->generate(Object(Contao\PageModel), true)
#5 index.php(435): Index->run()
#6 {main}
Thema: Zusammenfassung zu Kassenführung - Steuerberatung, Steueroptimierung, Lohn- und Finanzbuchhaltung in Rostock - Die Steuerberatungsgesellschaft
Form

0381/49761-0

Thema

Zusammenfassung zu Kassenführung

19.09.2016

Prüfen Sie Ihre Kasse auf die zentralen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Kassenführung i.S.d. Vollständigkeit, Einzelaufzeichnungspflicht, täglichen Aufzeichnungspflicht, jederzeitigen Kassensturzfähigkeit, Unveränderbarkeit der Kassenaufzeichnungen.

Beachten Sie für alle Kassensysteme die in diesem Schreiben umfänglich erläuterten Aufzeichnungspflichten sowohl für elektronische Registrierkassen als auch für PC-Kassen sowie für offene Ladenkassen. Überprüfen Sie für Ihr jeweiliges Kassensystem, ob die in diesem Schreiben dargestellten Arbeitsschritte vollumfänglich und ordnungsgemäß ausgeführt werden.

Sollten Sie Anwender einer elektronischen Registrierkasse oder PC-Kasse sein, beachten Sie insbesondere die ab 01.01.2017 geltenden neuen Anforderungen an die elektronische Speicherung der Journaldaten und deren erforderliche Export-Möglichkeit durch die Finanzverwaltung im IDEA-tauglichen Format. Sollte ihr Kassensystem nicht den neuen erforderlichen Standards entsprechen – und eine Umrüstung technisch nicht möglich sein – ist die Neuanschaffung einer konformen Kasse leider unumgänglich. Offene Ladenkassen bleiben von dieser Neuregelung unberührt und können weiterhin eingesetzt werden.

Abschließend möchten wir Sie bitten, vor allem die folgenden 11-Punkte bei der Überprüfung Ihrer Kassensysteme zu berücksichtigen.

11-Punkte Prüfplan zur sicheren Kassenführung

  1. Erfassen Sie alle Einnahmen (Vollständigkeit)
  2. Achten Sie darauf, dass die Nummerierung der Z-Bons fortlaufend ist.
  3. Bewahren Sie Testausdrucke, die Z-Nummern enthalten, auf.
  4. Weisen Sie Ihre Stornierungen der Z-Bons aus.
  5. Heben sie die Bedienungsanleitungen zu den Kassen auf.
  6. Dokumentieren Sie alle Programmeingriffe in die Kasse; dazu gehören Preisänderungen, Einrichtungen von Bedienern, Warengruppen etc.
  7. Kontrollieren Sie, ob Datum und Uhrzeit Ihrer Kasse übereinstimmen.
  8. Zählen Sie Ihre Kasse nach Geschäftsschluss aus. Bewahren Sie das tägliche Zählprotokoll auf.
  9. Scheuen Sie sich nicht, einen Fehlbestand auszuweisen. Aufgrund von fehlerhaft herausgegebenem Wechselgeld ist es normal, wenn der Kassen-Ist-Bestand nicht immer mit dem Kassen-Soll übereinstimmt.
  10. Sofern Ihre Mitarbeiter oder Sie selbst bei der Kassenführung unsicher sein sollten, lassen Sie sich von uns beraten.
  11. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kasse jederzeit kassensturzfähig ist. Erstellen Sie keine Kassenabrechnungen erst Tage später.

Zitat des Tages

"Der Weg zum Erfolg ist keine Einbahnstraße"

Autor: Klaus Klages
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Aktuelles aus der Kanzlei

  • Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur E-Rechnung veröffentlicht

    Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das Schreiben "Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG - Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025" veröffentlicht.Darin erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein.

  • Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr

    Die EU-Kommission hat am 02.10.2024 einen Änderungsvorschlag zur Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten vorgelegt.

  • Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung

    Die Bundesregierung hat am 09.10.2024 den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV.

  • Referentenentwurf eines E-Fuels-only-Gesetzes

    Das Bundesfinanzministerium hat am 08.10.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) veröffentlicht.

  • Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der auf verkauftem Waldgrundstück aufstehenden Bäume

    Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, ob bei der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert der auf dem Grundstück aufstehenden Bäume mit einzubeziehen ist (Az. 1 K 180/23).

  • Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung

    Wenn Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart haben, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. II R 40/21).

  • Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt

    Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung.

  • Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück

    Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 5 K 148/23).

  • Für „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz

    Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz und unterliegen daher dem Regelsteuersatz von 19 %.

  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke

    Eine Straßenverbindung ist dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere - längere - Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht.