Deprecated notice: mysql_connect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in system/modules/core/library/Contao/Database/Mysql.php on line 58
Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/System.php on line 484
Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/System.php on line 484
Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/Template.php on line 298
Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /homepages/43/d21551564/htdocs/web/2010_ci/system/helper/functions.php:70) in system/modules/core/library/Contao/Template.php on line 299
Thema: Befreiung von der Versicherungspflicht - Steuerberatung, Steueroptimierung, Lohn- und Finanzbuchhaltung in Rostock - Die Steuerberatungsgesellschaft
Die Bundesländer haben durch Landesgesetz vielfach bestimmt, dass die Altersversorgung bestimmter freier Berufe über besondere Versorgungseinrichtungen, sog. Versorgungswerke, erfolgt. Viele Freiberufler sind demgemäß gesetzlich verpflichtet, Mitglied eines solchen Versorgungswerks zu sein. Trotzdem endet durch die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk nicht automatisch eine etwa schon bestehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierfür bedarf es vielmehr einer besonderen Befreiung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), die nur bei Vorliegen gesetzlich festgelegter Voraussetzungen erfolgen darf. In einem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte die DRV eine Befreiung erteilt, allerdings zu einer Zeit (1997), als der Antragsteller noch als Arzt in einer Bonner Klinik tätig war. Später (1998) wechselte er in ein pharmazeutisches Unternehmen, wo er zunächst als sog. Medical Manager und dann als Pharmaberater tätig war. Als die DRV bei dem Pharmaunternehmen im Jahre 2004 eine Betriebsprüfung durchführte und feststellte, dass der Antragsteller für dieses Unternehmen tätig war, stellte sie sich auf den Standpunkt, die ihm früher einmal erteilte Befreiung von der Versicherungspflicht bei der DRV habe nur für seine Tätigkeit in der Bonner Klinik gegolten, entfalte aber keine befreiende Wirkung im Hinblick auf die anschließende Tätigkeit bei dem Pharmaunternehmen. Da der Antragsteller insofern nicht befreit worden sei, verlangte die DRV von dem Pharmaunternehmen die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 45.000 €. Die hiergegen gerichtete Klage des Unternehmens hatte in keiner Instanz Erfolg. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die ihrer Erteilung zu Grunde liegende jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt ist und dass eine früher erteilte Befreiung bei einem Wechsel der Beschäftigung hinsichtlich des neuen Beschäftigungsverhältnisses auch dann keine Wirkungen entfaltet, wenn hierbei dieselbe oder eine vergleichbare berufliche Tätigkeit verrichtet wird. Das Unternehmen musste die geforderte Summe also nachzahlen. Mitgliedern von Versorgungswerken, die ihren Arbeitgeber wechseln, und Unternehmen, die solche Arbeitnehmer einstellen, ist deshalb dringend zu empfehlen, darauf zu achten, dass bei dem Wechsel erneut eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei der DRV beantragt wird.
Zitat des Tages
"Erfahrungen sind die Fehler, an die wir uns erinnern"
Autor: Voltaire
Aktuelles aus der Kanzlei
Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht online
Seit 22.04.2025 können Bürger in Niedersachsen Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Das Portal https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung soll einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg bieten, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben.
Unzulässige Zweitwohnungsteuer bei Nest- oder Wechselmodell
Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass die Erhebung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer (auch) unzulässig in Fällen des ehelichen Getrenntlebens ist, wenn und soweit die gemeinsamen ehelichen Kinder des zur Zweitwohnungsteuer herangezogenen getrennt lebenden Elternteils mit Zweitwohnsitz im Rahmen des familiären Nestmodells oder auch des Wechselmodells am Erstwohnsitz regelmäßig betreut werden (Az. 3 K 1578/23 We).
Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.05.2025 sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst (Az. IV C 1 - S 2252/00075/016/070). Das umfangreiche Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 19.05.2022 und geht u. a. auf die folgenden Bereiche ein:
Provisionen in Form der Kryptowährung Ether zulässig
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können. Ether als Sachbezug zu vereinbaren sei nur dann möglich, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liege. Zudem müsse ein bestimmter unpfändbarer Betrag des Arbeitsentgelts in Geld ausgezahlt werden (Az. 10 AZR 80/24).
Absetzbarkeit von Rechts- und Beratungskosten bei Anteilsverkäufen - kein Abzug
Eine Tochtergesellschaft, die in einem Organschaftsverhältnis zur Klägerin als Organträgerin stand, veräußerte Anteile an ihrer Tochtergesellschaft - also einer Enkelgesellschaft der Klägerin. Die Klägerin hatte im Zusammenhang mit der Veräußerung der Enkelgesellschaft Rechts- und Beratungsleistungen in eigenem Namen beauftragt und die Kosten daraus getragen.
Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren
Ein Anleger hatte im Veranlagungszeitraum 2020 erhebliche Vermögensverwaltergebühren gezahlt, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Diese machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt ordnete die im Streitjahr gezahlte Vermögensverwaltergebühr als Werbungskosten (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) ein, die unter das Abzugsverbot (gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) fallen.
Kein Werbungskostenabzug für private Umzugskosten trotz Homeoffice-Zwang
Berufstätige Eheleute lebten mit ihrer Tochter in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten nur in Ausnahmefällen im Homeoffice. Ab März 2020 - bedingt durch die Corona-Pandemie - arbeiteten sie überwiegend im Homeoffice, dort im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmer. Ab Mai 2020 zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliches Arbeitszimmer einrichteten und nutzten.
Die Klägerin hatte zur Errichtung eines Windparks im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.03.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.03.2018 festgeschrieben. Im Jahr 2014 schloss die Klägerin mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap.
Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde
Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend.
Versorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der in der Slowakei wohnende Bezieher von Versorgungsleistungen aus einer inländischen Versorgungseinrichtung für eine konkret bezeichnete Berufsgruppe (im Streitfall einer Leistung des Vertreterversorgungswerks) im Inland beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (Az. 12 K 549/23).