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Thema: Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen - Steuerberatung, Steueroptimierung, Lohn- und Finanzbuchhaltung in Rostock - Die Steuerberatungsgesellschaft
Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.
Kosten entstehen für Arbeitnehmer, die ein externes Arbeitszimmer angemietet haben. Das kann z. B. ein Zimmer in einer Pension oder einem Hotel sein, die diesen Service anbieten. In solchen Fällen ist der Werbungskostenabzug nicht auf die sog. Homeoffice-Pauschale von 5 Euro am Tag, maximal 600 Euro im Jahr, begrenzt, sondern es dürfen die hierfür tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich abgesetzt werden.
Zusätzlich dürfen auch noch die tatsächlichen Fahrtkosten zu diesem außerhäuslichen Arbeitszimmer und die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheit von wenigstens 8 Stunden von der eigenen Wohnung und dem betrieblichen Büro angesetzt werden. Bei einer Abwesenheit von 8 Stunden darf eine Verpflegungspauschale von 14 Euro pro Tag als Werbungskosten angesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Wird die Fahrt zum außerhäuslichen Arbeitszimmer mit dem eigenen Pkw absolviert, dürfen dafür 30 Cent je gefahrenem Kilometer angesetzt werden, d. h., dass hier im Gegensatz zur Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte beim Arbeitgeber die Hin- und die Rückfahrt zählt.
Wichtig ist, dass genau dokumentiert wird, an welchen Tagen mit Angabe der Uhrzeiten ein außerhäusliches Arbeitszimmer genutzt, an welchen Tagen von zu Hause aus gearbeitet und ggf. wann ins betriebliche Büro gefahren wurde. Das sollte möglichst zeitnah erfolgen, da es später kaum noch nachvollziehbar ist und die korrekte Anfertigung eines Nachweises ansonsten erheblich erschwert.
Zitat des Tages
"Wer nichts als Geld verdient, verdient auch nichts als Geld"
Autor: Anthroposophengemeinschaft Düren
Aktuelles aus der Kanzlei
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.
Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung
Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle
Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht
Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.
Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei
Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.
Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.
Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?
Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.